Wir sehen die anstehenden Aufgaben zur Erreichung der Klimaziele nicht als Hemmnis für unsere Bauten. Vielmehr bilden diese Aufgaben eine Chance für sehr gut umsetzbare Planungskonzepte, die bei entsprechender Bereitschaft auf die einfachen und durchaus bewährten Lösungen zu vertrauen, gut umzusetzen sind.
Die Erstellung von Energiekonzepten und Energienachweisen für Wohn- und Gewerbegebäude bieten wir für folgende Gebäudestandards an:
Als zertifizierter Schadensexperte der schweizerischen Kammer der technischen und Gerichtsexperten mit dem Schwerpunkt Bauwesen, Bauphysik und Bauschäden ist die Unabhängigkeit und Kompetenz bei der Beurteilung von Schäden an Gebäuden oder Unregelmäßigkeiten in der Ausführung sichergestellt.
Zur Leistung gehört die Erstattung von:
Die Beurteilung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Baukunde und abhängig vom Gebäudestandort für die Schweiz und Deutschland verbindlichen Normengrundlage (SIA-Norm oder DIN-Norm).
Mit der objektiven Beurteilung einer Unregelmäßigkeit bei Hochbauten durch einen neutralen Gutachter soll in erster Linie eine Streitbeilegung der Parteien außerhalb des Gerichtes erfolgen.
Führt dies nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien, kann auf der Grundlage des Gutachtens die Erfolgsaussichten bei Gericht abgeschätzt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden.