Aktiver Klimaschutz durch CO2-Einsparung
Ziel des oberschlächtigen Wasserrades am Sägebächle ist es, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und der CO2-Vermeidung zu leisten. Durch den erzeugten Strom kann der gesamte Jahresstrombedarf (Heizung, Warmwasser, Lüftung und alle elektr. Verbraucher) für das angrenzende Zweifamilienhaus im Passivhausstandard (Minergie-P-DE-001) gedeckt werden. Mit dem durchschnittlichen Jahresertrag von rund 7500 kWh Strom aus Wasserkraft werden 3952 kg CO2 pro Jahr vermieden (Deutscher Strommix: 527gr. CO2/kWh).
Diese Menge CO2 (3952 kg) wird durch das Verbrennen von rund 1250 Liter Heizöl oder rund 10130 kg Holz pro Jahr freigesetzt. Wird diese Holzmenge in einem üblichen Stückholzofen verfeuert, werden zu den 3952kg CO2 zusätzlich 506600 mg/pro Jahr Feinstaub freigesetzt. Diese Feinstaubmenge wird durch rund 8700 Kilometer Autofahrt (z.B. Rheinfelden -> Ulaanbaatar in der Mongolei oder 620 mal die Strecke Rheinfelden nach Lörrach) freigesetzt.
Leistung des oberschlächtigen Wasserrades
Oberschlächtige Wasserräder erzielen den höchsten Wirkungsgrad unter den Wasserrädern mit Freiwassergefälle. Das oberschlächtige Wasserrad am Sägebächle treibt zur Stromerzeugung einen Generator an. Die durchschnittliche elektrische Leistung beträgt 1.0 kW, eine Spitzenleistung von bis zu 1.3 kW ist möglich.
Technische Eckdaten
Oberschlächtige Wasserrad: Wasserzulauf am Scheitel
Durchmesser: 3,30 Meter
Radbreite: 40 cm
Anzahl Zellen: 30
Anzahl der Radsegmente: 6
Material: Edelstahl
Speichen und Tragkonstruktion:
Speichenanzahl: 6 je Seite, Einzellänge 1,60 m
Material: Walzstahl, feuerverzinkt
Wasserrechtliche Erlaubnis
Mit der Reform des Wassergesetzes von Baden-Württemberg 2014 soll der Ausbau von Kleinstwasserkraftanlagen gefördert und so ein Beitrag zu den klimaschutzzielen des Bundes geleistet werden. Am 01. Juni 2015 wurde nach Zustimmung aller am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden, der Stadt Rheinfelden, des Fischereiverbandes und der Naturschutzbehörde die Wasserrechtliche Erlaubnis zur Nutzung des Überlaufs des Löschwasserteiches und den Betrieb des oberschlächtigen Wasserrades genehmigt.
Insgesamt wurde von allen Beteiligten die Maßnahme zur Erzeugung von regenerativer Energie durch Wasserkraft sehr begrüßt.
Für die gute und zielführende Zusammenarbeit möchte ich mich auf diesen Wegen bei Landratsamt Lörrach, der Stadt Rheinfelden und allen am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden sowie Verbänden bedanken.